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Ratgeber · Nach dem Einbruch

Hausratversicherung nach einem Einbruch — wann sie zahlt

Nach einem Einbruch in die eigene Wohnung entscheidet oft die Reihenfolge, nicht nur der Schaden selbst: zuerst die Polizei, dann die Versicherung, dann Stehlgutliste und Fotos — erst danach beginnt die Reparatur. Dieser Ratgeber ordnet ein, wann die Hausratversicherung zahlt und wo die Gebäudeversicherung zuständig ist.

Kurz beantwortet

Vier Bedingungen, bevor die Versicherung zahlt

Die Details unterscheiden sich von Police zu Police — diese vier Punkte tauchen aber in fast jeder Bedingung auf.

Gewaltsames EindringenSichtbare Hebelspuren an Zarge oder Schließblech, ein aufgedrückter Rahmen — die Versicherung prüft, ob wirklich mit Gewalt eingedrungen wurde.
Anzeige bei der PolizeiOhne polizeiliche Anzeige und Aktenzeichen lehnen die meisten Gesellschaften die Regulierung ab.
Unverzügliche MeldungDer Schaden muss zeitnah gemeldet werden — wer tagelang wartet, riskiert Kürzungen bei der Auszahlung.
Saubere DokumentationFotos vom Schaden, eine vollständige Stehlgutliste und eine nachvollziehbare Rechnung bilden die Grundlage der Regulierung.
Ablauf

Die Reihenfolge nach dem Einbruch

Wer diese Reihenfolge einhält, hat später weniger Diskussionen mit der Versicherung.

1

Polizei rufen

Anzeige erstatten und sich das Aktenzeichen geben lassen — Grundlage für jede weitere Meldung.

2

Versicherung informieren

Den Schaden unverzüglich melden, auch wenn noch nicht alle Details feststehen.

3

Stehlgutliste erstellen

Entwendete Gegenstände so genau wie möglich auflisten, nach Möglichkeit mit Kaufbelegen oder Wertangaben.

4

Fotos und Spurensicherung

Schäden an Tür, Zarge und Schließblech fotografieren — mit Reparaturen warten, bis die Spurensicherung abgeschlossen ist.

5

Reparatur beauftragen

Erst danach Tür, Zylinder und Sicherungstechnik fachgerecht instand setzen lassen.

Welche Begriffe Gutachter und Versicherung dabei verwenden, erläutern wir im Detail: Aufbruchspuren, Zarge und Schließblech im Glossar.

Der häufige Streitfall

Aufgehebelt oder nur offen gelassen?

Zwischen eindeutiger Gewalt und einer nur angelehnten Terrassentür liegt in der Praxis oft die Frage nach grober Fahrlässigkeit.

Sichtbar aufgehebelt

Hebelspuren an Zarge oder Schließblech, ein verformter Rahmen — die Gewaltanwendung ist erkennbar und in der Regel unstrittig.

vs.

Nur angelehnt oder unverschlossen

Eine nicht abgeschlossene Terrassen- oder Nebentür wirft schnell die Frage nach grober Fahrlässigkeit auf.

Bei frei stehenden Häusern mit Garten, etwa in Bogenhausen, ist genau diese Terrassen- oder Gartentür oft die Schwachstelle. Eine nachgerüstete Sicherung macht den Unterschied überprüfbar — mehr dazu unter Einbruchschutz am freistehenden Haus in Bogenhausen.

Zuständigkeit klären

Hausrat oder Gebäude — wer zahlt was

Bewegliche Gegenstände wie Schmuck, Elektronik oder Möbel fallen unter die Hausratversicherung. Tür, Zarge und fest verbautes Schloss gehören zur Gebäudeversicherung — bei Mietwohnungen ist dafür meist der Vermieter zuständig, bei Wohneigentum die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst.

  • Mietwohnung in der Maxvorstadt: Hausrat bei Ihnen, Tür beim Vermieter
  • Haus in Obermenzing: Eigentümer meldet den Gebäudeschaden selbst
  • Beide Fälle brauchen eine saubere Trennung auf der Rechnung

Hauslagen in Obermenzing

Fachkraft arbeitet am Schließblech einer Wohnungstür
Für die Versicherung

Was auf der Rechnung stehen muss

Eine unvollständige Rechnung ist der häufigste Grund, warum eine Regulierung ins Stocken gerät.

Wie sich die Kostenfrage und versicherungstaugliche Rechnung im Beratungsgespräch klären lassen, sprechen wir offen an, bevor etwas beauftragt wird.

Kein Ersatz für Rechts- oder Versicherungsberatung

Meldefristen, Selbstbehalt und die Frage grober Fahrlässigkeit stehen in Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Diese Seite ordnet allgemein ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft Ihres Versicherers.

  • Meldefristen und Ausschlüsse stehen in Ihrer Police, nicht auf dieser Seite
  • Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, entscheidet im Zweifel der Versicherer oder ein Gericht
  • Bei Unklarheiten hilft die eigene Police oder eine unabhängige Rechtsberatung weiter
Nächster Schritt

Reparatur und Sicherungstechnik einordnen

Ob nur der Zylinder, das ganze Schloss oder gleich die komplette Türsicherung betroffen ist, lässt sich am Telefon in Ruhe klären — kostenlos und unverbindlich, bevor irgendetwas beauftragt wird.

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Für die Schadensmeldung erreichen Sie uns auch über den Kontakt für die Schadensmeldung.

Einbruchschaden an Tür oder Schloss?

Rufen Sie an — wir ordnen Reparatur und Sicherungstechnik ein, kostenlos und unverbindlich, bevor etwas beauftragt wird.

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